„Mit uns Dorfhelferinnen läuft alles bestens weiter!“
Evangelisches Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V.
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. ist eine diakonische Einrichtung. Wir helfen Familien in Notsituationen. Unsere professionell ausgebildeten Dorfhelferinnen vertreten die haushaltsführende Person, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt nicht führen kann, egal ob und welcher Glaubensgemeinschaft Sie angehören.
Für eine begrenzte Zeit von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen übernehmen die Dorfhelferinnen das Familienmanagement. Sie passen sich mit ihren pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Fähigkeiten flexibel an die Gewohnheiten der jeweiligen Familien an. Alle Dorfhelferinnen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. übernimmt die Vermittlung der ausgebildeten Dorfhelferinnen. Was ursprünglich als Haushaltshilfe überwiegend für landwirtschaftliche Familien konzipiert war, wird inzwischen auch im städtischen Umfeld und von Alleinerziehenden mehr und mehr benötigt.
Dorfhelferinnen Ammerland Team
Unsere Aufgabe „Wir helfen mit Hand und Herz“
Wir betreuen Ihre Kinder mit allem was dazu gehört:
- wickeln, füttern, spielen, trösten
- Fahrten zum Kindergarten und zur Schule
- Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben
Wir führen Ihren Haushalt in gewohnter Weise weiter:
- flexible Einstellung auf die Arbeits- und Tagesabläufe
- kochen, backen, einkaufen
- Wäsche- und Hausreinigung
- Bewirtschaftung des Gartens
Sie leisten bei Erforderlichkeit auch Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb.
Wir betreuen und pflegen in Ihrer Familie alte und kranke Menschen, sowie Menschen mit Behinderungen:
- Körper- und Grundpflege nach Bedarf und in Absprache mit der Familie
- individuelle Nahrungszubereitung
- spazierengehen, vorlesen, zuhören
Station vor Ort
Sabine Feuerhake
Pastorin
Vorsitzende des Kuratoriums der DHW Station Ammerland
Annegret Ahlers
Einsatzleitung
Feukea Ahlers
Thea Grave
Marlies Hollmann
Anita Köver
Ina Wefer
Service
Einsatzgründe
Unsere Dorfhelferinnen betreuen Ihre Familie bei folgenden Einsatzgründen:
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
- Krankenhausaufenthalt und anschließender ambulanter Weiterbehandlung
- Schwangerschaft und Entbindung
- Teilnahme an einer Rehamaßnahme oder Kur
- Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus oder zur Kur, wenn noch weitere kleine Kinder zu Hause Betreuung benötigen
- Versorgung von hilfs-oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Verhinderunspflege
- Tod der haushaltsführenden Person
Die Arbeitszeiten der Dorfhelferinnen richten sich nach den familiären Erfordernissen bzw. den Bewilligungen der Kostenträger.
Antragsformular
Der folgende Link führt Sie direkt zu den aktuellen Anträgen der SVLFG.
Finanzierung
Die Finanzierung des Einsatzes der Dorfhelferin hängt von den Bestimmungen der Sozialversicherungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen haushaltsführenden Person ab.
In bestimmten Fällen übernehmen auch die Sozial- bzw. die Jugendämter die Kosten. Viele Familien wissen jedoch nicht, dass sie nach § 38 Sozialgesetzbuch V einen Anspruch auf Haushaltshilfe haben, wenn mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und keine andere Person den Haushalt weiterführen kann.
Betroffene Familien sollten sich möglichst vor Beginn eines Einsatzes über die Möglichkeiten von Haushaltshilfen beraten lassen.
Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erhalten in Niedersachsen eine Dorfhelferin, wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und:
- mindestens zwei Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen sind oder
- ein Altenteiler hilfs- oder pflegebedürftig ist oder
- eine besondere familiäre Situation vorliegt, z. B. ein Säugling, eine Person mit Behinderung, eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Haushaltsmitgliedes oder
- ein besonders großer Haushalt weiterzuführen ist oder
- zwei Mitarbeiter/innen des landwirtschaftlichen Betriebes zu verpflegen sind oder
- neben der Haushaltshilfe auch Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bewilligen den Einsatz einer Fachkraft (Dorfhelferin) in der Regel, wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und:
- drei Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt zu versorgen sind oder
- zwei Kinder unter sechs Jahren oder
- ein Säugling unter neun Monaten oder
- ein krankes bzw. pflegebedürftiges Kind oder
- ein Kind mit Behinderung oder
- eine andere außergewöhnliche Situation in der Familie vorliegt.
Kontakt
Sie benötigen eine Beratung?
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. sorgt für ein flächendeckendes Angebot in Niedersachsen. Unsere Einsatzleitungen in den Stationen beraten Sie gern.
Büroöffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Annegret Ahlers
Einsatzleitung
Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.dhw-nds.de